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Ärztliches Ethos heute. Überlegungen zum Schutz einer bedrohten Art – von Prof. Dr. Dr. habil. Bernd Wannenwetsch

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  • 22. Mai
  • 6 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 26. Mai

Was macht einen Arzt zu einem guten Arzt? Sicherlich spielen seine fachliche Qualifikation, Empathie im Patientenumgang, gute Kommunikationsfähigkeiten und eine vertrauenserweckende Ausstrahlungskraft eine große Rolle. Was dabei leicht in Vergessenheit gerät, ist das Festhalten am ärztlichen Berufsethos, obwohl es nicht weniger wichtig ist. Was es damit auf sich hat und wie das Ethos von der Ethik zu unterscheiden ist, erfahren Sie in diesem kurzen Beitrag von Prof. Dr. Dr. habil. Bernd Wannenwetsch.


Genre:             Artikel (3 Seiten) 

Disziplin:         Philosophie

Charakter:       Meinungsäußernde Darstellungsform, appellativer Charakter


Quelle: Wannenwetsch, Bernd, Ärztliches Ethos heute. Überlegungen zum Schutz einer bedrohten Art, in: ACM Journal. Leben. Glauben. Medizin, Ausgabe 1/2026, 4-6


Die nachfolgenden Überlegungen möchten einen Beitrag zur Erhaltung der Artenvielfalt im Bereich des Medizinbetriebs leisten, indem sie den Blick auf eine bedrohte Art richten: das medizinische Berufsethos, wie es sich im Abendland (als Synthese von Antike und Christentum) entwickelt hat. Ethos ist etwas anderes als Ethik. Das eine ist zwar sprachlich eng mit dem anderen verwandt, steht aber sachlich in einem gewissen Spannungsfeld dazu. Zielperspektive meiner Überlegungen: mehr Ethos, weniger Ethik! Wir benötigen eine praktische Renaissance des klassischen ärztlichen Ethos, damit wir nicht so viel medizinische Ethik, Ethikkommissionen und Ethikpapiere brauchen, wenn es einigermaßen verantwortlich zugehen soll im Medizinbetrieb.


Ethos und Ethik


Was meinen wir nun aber genauer, wenn wir von Ethos sprechen? Der griechische Begriff meint „Sitte“ oder „Wohnstatt“. Es geht um einen Verbund von Überzeugungen und

Praktiken, die für eine Gemeinschaft identitätsstiftend sind – in denen sie sozusagen „zuhause“ ist.


Ein Ethos ist demnach nichts, was man als Einzelner haben könnte – wie eine Moral. Vielmehr haben wir als Glieder einer geschichtlich gewordenen Gemeinschaft

Teil an dem Ethos, das die Identität jener Gemeinschaft repräsentiert und aufrechthält.


Zwar gibt es auch Kodifizierungen eines Ethos. Für Ärztinnen und Ärzte gibt es die Gelöbnisse in der Tradition des Hippokratischen Eids; wesentlicher als Kodifizierungen ist für ein Ethos jedoch, dass es tatsächlich gelebt wird: ob eine Ärztin mit Herz, Hand und Mund für das ärztliche Ethos einsteht und nicht nur eine Verpflichtungserklärung unterschreibt. Eine Community, die ein Ethos lebendig erhält, ist etwas anderes

als eine „Berufsgruppe“, die sehr wohl denkbar ist ohne gemeinsames Ethos. Auch „best practice codes“, die sich Berufsverbände geben, sind meist eher Surrogate – wenn die

Notwendigkeit der Formulierung von Normen, Regeln und Sanktionierungskatalogen anzeigt, dass es an einem lebendigen Ethos mangelt. Tatsächlich lässt sich sagen, dass der

Bedarf an „Ethik“ immer dort anwächst, wo ein Ethos im Abschmelzen begriffen ist. Je weniger die Repräsentanten eines Standes verinnerlicht haben, was zum Kernbestand ihres Berufes gehört, was dessen „Güter“ sind, desto mehr brauchen sie Regeln und Ethik.


Ethik kann ein Ethos aber nicht ersetzen. Um einem Ethos zu entsprechen, reicht es nicht, sich an bestimmte Spielregeln zu halten. Vielmehr braucht es bestimmte Persönlichkeitsmerkmale und Charaktereigenschaften.


Regeln werden oft nur dann befolgt, wenn die Furcht vor Sanktionen größer ist als das Vorteilsversprechen ihrer Übertretung. Charaktereigenschaften hingegen beruhen

auf Überzeugungen, die tiefer liegen und tiefer loten. Ein Überzeugungs-basiertes Ethos kennzeichnet bestimmte Professionen (lateinisch für „Berufung“) von Hause aus: Wir

denken hier insbesondere an Richter, Geistliche, Lehrer, Polizisten, und eben auch Mediziner. Dies ist der Fall, weil diese Berufe jeweils mit elementaren Bedürfnissen der Menschen umgehen, die ihre Verletzlichkeit in besonderer Weise widerspiegeln:

Sicherheit, Gerechtigkeit, Gesundheit, Wahrheit. Darum ist nichts schlimmer als eine korrupte Richterin, ein bestechlicher Polizist oder ein Geistlicher, der sein Amt missbraucht. Eine Ärztin, die nicht heilt und hilft, sondern ihren Patienten vorsätzlich schadet, ist buchstäblich eine Horror-Fiktion.


Zum ärztlichen Ethos gehört eben jene Erwartungssicherheit, mit der Patientinnen und Patienten einem Vertreter dieser Zunft begegnen dürfen: dass er unter allen Umständen primär ihr Wohl im Auge hat.


Wir können die Betonung hier jeweils variieren, um zu sehen, wie weitreichend diese Erwartung ist: Ihr Wohl im Auge– und nicht ihren Schaden wie etwa bei

Vertretern der Heilkunst, die ihre Kenntnisse zu Folterzwecken im Dienst totalitärer Regime einsetzen. Ihr Wohl im Auge – und nicht das anderer, ob das eigene, vielleicht das finanzielle Wohl oder das des Betriebs, wenn dies zu Verabreichung unnötiger Medikamentierung oder invasiver diagnostischer Mittel führen würde. Stets ihr Wohl – als nicht einmal so, einmal anders, wie in der Welt der Schamanen, die neben Heilungsriten auch Fluch-Zauber in ihrem Repertoire haben konnten.


Zum abendländischen Verständnis des ärztlichen Ethos gehört nun eben genau jene Eindeutigkeit: stets das Wohl des Patienten im Auge, nicht einmal so, einmal anders, beim einen so, beim anderen anders.


Ärztliches Ethos: Heilen, nicht schaden


Was gehört nun aber zum spezifischen Ethos der medizinischen Berufe? Ein erster Hinweis ist in der Tradition des hippokratischen Eids zu finden – der frühesten Formulierung

eines Berufsethos aus dem 4. vorchristlichen Jahrhundert. Hier gelobt der der Arzt unter Anrufung der Götter u.a. folgendes:


„Meine Verordnungen werde ich treffen zu Nutz und Frommen der Kranken, nach bestem Vermögen und Urteil; ich werde sie bewahren vor Schaden und willkürlichem

Unrecht. Ich werde niemandem, auch nicht auf seine Bitte hin, ein tödliches Gift verabreichen oder auch nur dazu raten. Auch werde ich nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben. Heilig und rein werde ich mein Leben und meine Kunst bewahren.“


Über die inhaltlichen Aspekte hinaus ist auch die Form der Selbstverpflichtung hier erhellend. Ein Eid ist kein Vertrag, der einen Kontraktor im Hinblick auf bestimmte Vereinbarungen bindet; in einem Eid verpflichtet sich die Person als Ganze zu einer Allianz, für deren Werte, Grundüberzeugungen und konstitutiven Praktiken sie einsteht. Nicht zufällig gehört der Eid zum Kulturzusammenhang der Sozialfigur des „Bundes“ – in der sich diejenigen, die ihn ablegen, als Personen einer Institution oder einem anderen Menschen verpflichten, oft auf Gedeih und Verderb. Denken wir an das Ehegelöbnis oder die Bundesschlüsse Israels mit seinem Gott.


Der hippokratische Eid belegt, dass es so etwas wie ein medizinisches Ethos schon in der Antike gab. Diese von Vertretern der philosophischen Gruppe der Pythagoräer

eingebrachte Selbstverpflichtung der medizinisch Tätigen war zu dieser Zeit keineswegs selbstverständlich, sondern ein gezielter Reformimpuls in der damaligen medizinischen Praxis, in der vieles von dem, was der Eid untersagt, offenbar gängig war. [1]


Dass man im Christentum an diesen Impuls anknüpfen konnte, zeigt wiederum, dass ein solches Berufsethos sich zu einem gewissen Grad aus der Sache selbst ergibt – aus

den Sach- und Beziehungsaspekten eines Berufsfeldes. Gleichwohl hat der christliche Glaube dieses Ethos in spezifischer Weise weiterentwickelt und transformiert. Was sind

nun die wesentlichen Überzeugungen, die hier wirksam wurden?


Beitrag des Christentums: Die Würde aller und die Begrenzung von Macht


Aus dem Schöpfungsglauben folgt die Anerkennung der Würde der Menschen als Geschöpfe Gottes, die allen unterschiedslos zukommt. Mit der Perspektive von Geschöpflichkeit und Menschenwürde sind einige wesentliche Aspekte verbunden, die wir unter das Stichwort der „heilsamen Begrenzung von Macht“ fassen können – ein Motiv, das im Christentum in besonderer Klarheit hervortritt.


Dabei ist die Grenzziehung im Bereich des medizinischen Ethos gegenüber dreierlei Mächten wirksam:


• Erstens gegenüber den Vertretern der Heilkunst: Angesichts des Bekenntnisses zu einem Gott, der von sich sagt: “ich bin der Herr, dein Arzt“ (Ex 15,26), können sich Medizinerinnen und Mediziner, die in dieser Tradition stehen, schlecht als „Halbgötter in Weiß“ verstehen und gebärden. Sie werden es hier vielmehr mit dem apokryphen biblischen Buch Sirach (38,13f) halten, das einen Arzt vor Augen stellt, der eingedenk seiner begrenzten Handlungsmacht zu Gott für das Gelingen von Diagnose und Therapie betet.


• Die Begrenzung von Macht aus dem Geist des christlichen Verständnisses von Gott und Mensch ergibt sich zweitens auch gegenüber den Vertretern institutioneller Macht, die im Medizinbetrieb zugange sind: gegen die Übergriffigkeit staatlicher Akteure, wenn bestimmte gesundheitspolitische Maßnahmen oder Gesetzesinitiativen drohen, die Würde des Menschen antasten, wie dies insbesondere bei den sensiblen Zonen des Beginns (Reproduktionsmedizin, Abtreibung) und Endes (assistierter Suizid) menschlichen Lebens aktuell wurde und wird; die notwendige Begrenzung von Macht wird heute aber auch gegenüber privatwirtschaftlichen Akteuren im Gesundheitswesen geltend zu machen sein, sofern diese Profitorientierung vor Patientenorientierung setzen. [2]


• Schließlich enthält ein durch den christlichen Glauben geprägtes Ethos der Medizin drittens auch Impulse zur Machtbegrenzung von Patientinnen und Patienten. Hier geht es darum, dass auch diese ihren Teil an der Aufrechterhaltung des medizinischen Ethos beitragen, indem sie sich eben dezidiert als „Patienten“ [3] verstehen und verhalten, und nicht etwa als „König Kunde“, der sein vermeintliches Recht auf Gesundheit als Anspruch an das medizinische Personal heranträgt. Innerhalb eines medizinischen Ethos, das alle Beteiligten zusammenbindet, geht es auch um Grenzziehungen zu modisch gewordenen Formeln wie derjenigen von der „Patientenautonomie“, die faktisch oft eher für eine Isolierung von überforderten Patienten steht, welche die anderen Beteiligten entlasten soll.



Fußnoten


[1] Zum Umfang ärztlicher Tätigkeit gehörte häufig nicht nur die Abtreibung, sondern auch die Verabreichung todbringender Substanzen, wenn die Therapieversuche erfolglos blieben. Vgl. dazu: Allen Verhey, The Doctor’s Oath – and a Christian Swearing It, in: On Moral Medicine. Theological Perspectives in Medical Ethics, hg. v. S. E. Lammers u. A. Verhey, 2. Aufl. 1998, 109ff.


[2] Vgl. die Fallberichte in einer aktuellen Ausgabe der ZS des Kassenärztlichen Verbands Bayern (KVB-Forum 9/10 2025) mit dem Titel „Kasse machen für Private Equity? Investorenbetriebene MVZ auf dem Prüfstand“.


[3 ] Vgl. die Fallberichte in einer aktuellen Ausgabe der ZS des Kassenärztlichen Verbands Bayern (KVB-Forum 9/10 2025) mit dem Titel „Kasse machen für Private Equity? Investorenbetriebene MVZ auf dem Prüfstand“.

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