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Organe spenden? Ja oder Nein? Eine christliche Orientierungshilfe der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner (ACM)

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  • vor 23 Stunden
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Bei kaum einem Thema liegt die Diskrepanz zwischen persönlicher Befürwortung und tatsächlicher Bereitschaft zum eigenen Handeln so weit auseinander wie bei der Organspende. Das hat damit zu tun, dass eine Reihe von Unsicherheiten und Befürchtungen weit verbreitet sind. Die Stellungname der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner nimmt diese Bedenken ernst und bietet eine Orientierung aus chiristlich-ethischer Perspektive an, ohne selbst eine klare Positionierung vorzulegen.


Genre: Stellungnahme (13 Seiten)

Disziplin: Medizin

Charakter: informierend, abwägend


Quelle: Organe spenden? Ja oder Nein? Eine christliche Orientierungshilfe der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner (ACM), Orientierungshilfe_zur_Organspende_Arbeitsgemeinschaft_Christlicher_Mediziner.pdf, aufgerufen am 15.06.2026



Einführung: Anfragen und Sorgen


Der Arbeitskreis Ethik der ACM hat in jüngerer Zeit vermehrt Anfragen erhalten, wie die Organspende aus christlicher Perspektive zu bewerten sei. In Reaktion darauf haben wir zahlreiche Gespräche mit Personen im privaten Umfeld geführt und sie nach ihren Hoffnungen, Wünschen, Sorgen und Bedenken im Zusammenhang mit dem Thema Organspende befragt – sei es in Bezug auf die eigene Bereitschaft zur Spende oder ihre Haltung im Falle eines nahe stehenden Angehörigen [1].


Dabei sind drei zentrale Anliegen immer wieder zur Sprache gekommen:


• Es bestehen Unsicherheiten hinsichtlich des Konzepts des Hirntods. Ist ein Mensch tot, wenn alle Gehirnfunktionen irreversibel ausgefallen sind? Wie lässt sich erklären, dass ein hirntoter Körper noch warm und lebendig erscheint?

• Es stellt sich die Frage, ob die Untersuchung des Hirntodes in Deutschland gründlich und frei von Interessen durchgeführt wird. Kann man dem Verfahren der Hirntoddiagnostik trauen?

• Es besteht genereller Klärungsbedarf, ob man grundsätzlich seine eigenen Organe für andere im Falle des Todes zur Verfügung stellen sollte.


Als interdisziplinäre Expertengruppe mit medizinischem Schwerpunkt haben wir uns daher entschieden, auf diese vorrangigen Bedenken vertieft einzugehen. Abschließend verweisen wir auf ausgewählte weiterführende Literatur, die christlich-theologische Perspektiven auf die Organspende näher beleuchtet.


Medizinische Entwicklung schafft neue ethische Fragen


Um die Sorgen um die Vertrauenswürdigkeit der Hirntoddiagnostik besser nachvollziehen zu können, ist es hilfreich, zunächst die medizinische und ethische Entwicklung der Todesfeststellung im Zusammenhang mit der Frage nach Therapiebeendigung genauer zu betrachten. Bis Mitte des 20. Jahrhunderts wurde die Therapie eingestellt, wenn der endgültige Stillstand von Herz und Atmung eintrat, gefolgt vom endgültigen Funktionsverlust des zentralen Nervensystems. Doch mit der Verbesserung der intensivmedizinischen Möglichkeiten in den 1950er- und 1960er-Jahren konnten Herz-, Atmungs- und Kreislauffunktionen fortgeführt werden, auch nachdem die Gehirnfunktionen vollständig ausgefallen waren. Dadurch entstand eine neue medizinethische Frage: Ist jemand, dessen Herzkreislaufsystem nur dank Maschinen aufrechterhalten werden kann, aber dessen zentrales Nervensystem irreversibel ausgefallen ist, noch am Leben?


Harvard-Bericht: Hirntod als sicheres Todeszeichen


Im Jahr 1968 legte eine Gruppe von Ärzten der Harvard Medical School in den USA erstmals eine formelle Definition für den Hirntod vor. Der sogenannte Harvard-Bericht definierte ihn als den „irreversiblen Ausfall aller Hirnfunktionen“ und damit als weiteres sicheres Todes zeichen neben Totenflecken, Leichenstarre und Leichenfäulnis. Das bedeutete, dass der hirntote Mensch als sicher tot galt – auch wenn künstliche Beatmung den Körper weiterhin mit Sauerstoff versorgte. Die Gründe für die Vorlage einer solchen Definition waren zum einen die Klärung des Status von komatösen Patienten, deren Großhirn-, Kleinhirn- und Hirn stammfunktionen irreversibel ausgefallen sind, zum anderen, um ethische Kontroversen bei der Entnahme von Organen zur Transplantation zu beantworten. [2]


Ethische Verantwortung im Interesse der Transplantationsmedizin


Dadurch, dass die Not von Menschen, die auf ein Spenderorgan warten, oftmals mit der Diskussion um die Definition des Hirntods in einen Zusammenhang gesetzt wird, entsteht leicht der Eindruck, die Not an fehlenden Organspendern könnte zu einem inkonsequenten Umgang mit der Hirntoddiagnostik führen. Das ist aber nicht der Fall. Auch wenn keine Spende in Betracht kommt, wird mit der Feststellung des Hirntodes die Behandlung eingestellt – das ist breiter medizinischer Konsens und tägliche Praxis.


Neben der stetigen Weiterentwicklung der medizinisch-technischen Möglichkeiten des Organerhalts zur Vermeidung von notwendigen Transplantationen sowie auch der Organtransplantationen selbst ist die Transplantationsmedizin seit jeher auf ein vertrauenswürdiges Organspendesystem angewiesen. Die Überlebensraten nach Organtransplantationen haben sich in den letzten Jahrzehnten deutlich verbessert, sodass viele Patientinnen und Patienten nach einer Spende über Jahre oder sogar Jahrzehnte hinweg mit nur geringen Einschränkungen ein weitgehend normales Leben führen können. Deshalb ist es im eigenen Interesse der Transplantationsmedizin, auch für hirntote Patienten ethische Verantwortung zu übernehmen – eine Verantwortung, die über die Betrachtung als verfügbare Ressource hinausgeht und den Menschen in seiner Gesamtheit und Würde achtet. [3]


Hirntod-Definition im deutschen Recht


In Deutschland gilt die sogenannte Dead-Donor-Rule, d.h. dass Organe nur von Verstorbenen entnommen werden dürfen. [4] Die Hirntod-Definition aus dem Harvard-Bericht wurde auch für deutsches Recht übernommen, aber im Laufe der Jahre weiterentwickelt, um Missverständnisse zu vermeiden. Die Bundesärztekammer hat auf der Grundlage von § 16 Transplantationsgesetz [5] in einer Richtlinie, die in regelmäßigen Abständen aktualisiert wird (zu letzt im März 2022), festgelegt, statt von Hirntod vom endgültigen und nicht behebbaren Ausfall der Gesamtfunktion von Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm zu sprechen – also vom irreversiblen Hirnfunktionsausfall. [6]


Die Begriffsänderung von „Hirntod“ zu „irreversibler Hirnfunktionsausfall“ erfolgte auf Initiative der Bundesärztekammer, um die medizinische Präzision zu erhöhen und die Transparenz der Todesfeststellung zu verbessern. Der neue Terminus beschreibt genauer, dass Großhirn, Kleinhirn und Hirnstamm vollständig und endgültig ausgefallen sind. Gleichzeitig hat die Änderung jedoch in der Öffentlichkeit Verunsicherung hervorgerufen, da teilweise die Frage aufkam, ob der irreversible Hirnfunktionsausfall weiterhin als sicheres Todeszeichen gilt. Die Begriffsänderung war also ein Versuch, die wissenschaftliche Genauigkeit zu erhöhen, führte aber zu Verunsicherung außerhalb der Fachkreise.


Strenge Kriterien und Verfahren zur Hirntoddiagnose in Deutschland


Mit der Anerkennung des Hirntodes als sicheres Todeszeichen verbunden ist ein strenges, standardisiertes Verfahren zur Feststellung des Hirntods, das die diagnostische Sicherheit in Deutschland gewährleistet.


Im Gegensatz zur regulären Feststellung der anderen sicheren Todeszeichen darf die Hirntodfeststellung nicht von jedem Arzt durchgeführt werden. Für die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls müssen stets zwei unabhängige Ärzte, die nicht an einer möglichen Transplantation beteiligt sind, zu demselben Urteil kommen. In Deutschland dürfen das nur Fachärzte mit mehrjähriger Erfahrung in der intensivmedizinischen Behandlung von Patienten mit schweren Hirnschädigungen tun. Da es sich zudem um eine neurologische Fragestellung handelt, muss einer der beiden Ärzte entweder Neurologe oder Neurochirurg sein. Bei Kindern ist es außerdem verpflichtend, dass ein Pädiater – also ein Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin – an der Untersuchung beteiligt ist.



Die Feststellung des Hirntods erfolgt in drei Schritten,


1. Klärung von Ursachen einer tiefgreifenden Hirnschädigung und Ausschluss reversibler Ursachen;

2. Feststellung der Funktionslosigkeit jeglicher Gehirnfunktion, dazu gehört immer der Apnoetest, bei dem geprüft wird, ob noch Eigenatmung vorhanden ist;

3. Nachweis der Irreversibilität, entweder durch Zusatzuntersuchung (z.B. Messung der elektrischen Aktivität im Gehirn durch ein EEG) oder durch „Wartezeiten“, nach denen der 2. Schritt wiederholt werden muss.


Wichtig ist bei der Hirntodfeststellung die klare Unterscheidung von anderen schweren neurologischen Störungen wie dem Syndrom Reaktionsloser Wachheit oder dem Locked-in-Syndrom, bei denen aber die Hirnfunktion nicht vollständig erloschen ist. Beim Syndrom Reaktionsloser Wachheit (auch als „Wachkoma“ bekannt) sind zwar Bewusstsein und kognitive Funktionen schwer gestört, jedoch bestehen in der Regel noch Reste von Hirnfunktionen, insbesondere im Hirnstamm, die durch entsprechende Reflexe getestet werden können. Auch wenn keine bewusste Interaktion mehr möglich ist, ist der Hirntod hier nicht gegeben. Das Locked-in-Syndrom wiederum ist durch eine nahezu vollständige Bewegungsunfähigkeit bei erhaltenem Bewusstsein gekennzeichnet. Die Betroffenen sind wach und geistig klar, können sich aber nur minimal – etwa durch Augenbewegungen – mitteilen. Auch in diesem Fall ist das Gehirn funktionstüchtig, was durch entsprechende Tests eindeutig überprüfbar ist, so dass eine Verwechslung mit dem Hirntod im Rahmen des oben beschriebenen dreistufigen Verfahrens ausgeschlossen ist.


Philosophisch-ethische Grundlagen des Hirntodkonzepts


Während die medizinische Grundlage der Hirntoddiagnose heute exakt ist, handelt es sich bei der Frage „Wann ist ein Mensch wirklich tot?“ vor allem um eine philosophisch-ethische Frage. Die Anerkennung des Hirntods als Tod des Menschen stützt sich auf die Prinzipien Integrität, Irrevisibilität und Personalität.


Prinzip der Integrität


Im Mittelpunkt steht die Erkenntnis, dass der Mensch nicht bloß aus der Summe seiner Organe besteht, sondern ein integrativer Gesamtorganismus ist. Die Steuerung aller lebenswichtigen Körperfunktionen ist nur mit funktionierendem Gehirn möglich. Fällt die gesamte Gehirnfunktion unwiderruflich aus, endet die Selbstregulation des Organismus. Durch intensivmedizinische Maßnahmen wird nur – mühsam – verhindert, dass alle anderen Organe ihre Funktion aufgeben. Auch ohne Transplantation wird an dieser Stelle die Therapie eingestellt, sodass dem Hirntod unmittelbar das Absterben aller weiteren Organe folgt.


Prinzip der Irreversibilität


Dem zweiten Prinzip der Irreversibilität folgend gilt ein Zustand dann als Tod, wenn keine medizinische Maßnahme oder Ereignis mehr möglich ist, um ihn umzukehren. Im Falle des Hirntods bedeutet dies, dass nach der Diagnose keinerlei Wiedererlangung von Gehirnaktivität mehr stattfindet. Der richtig diagnostizierte Hirntod erfüllt dieses Kriterium eindeutig und unter kontrollierbaren Bedingungen. [7]


Prinzip der Personalität


Als drittes wird das Prinzip der Personalität angewendet. Dieses beinhaltet die Vorstellung, dass das Gehirn der Sitz des Bewusstseins, der Wahrnehmung, des Denkens und Fühlens ist. Es ermöglicht dem Menschen, als Person zu handeln, zu kommunizieren, zu erinnern, zu hoffen oder zu entscheiden. Mit dem Hirntod geht unwiederbringlich verloren, was den Menschen als bewusstes, selbstbestimmtes Individuum ausmacht. [8]


Kontroverse um das Hirntodkonzept


Das Hirntodkonzept mitsamt den oben beschriebenen Prinzipien ist jedoch immer wieder Gegenstand der Kritik. So wird insbesondere eine zu starke Fokussierung auf das Gehirn als einzigen Ort der Personalität und Steuerung erwähnt. Stattdessen wird vorgeschlagen, sich an einem funktionalistischen Lebensbegriff zu orientieren, der sich an tatsächlich ausgeführten vitalen Lebensfunktionen orientiert wie etwa spontane Atemtätigkeit, Kreislaufregulation oder Reaktionsfähigkeit. [9] Hiergegen ist einzuwenden, dass im Normalfall der Hirntod vom Absterben sämtlicher weiterer Organe innerhalb weniger Minuten begleitet wird. Außerdem gibt es die Auffassung, dass sich ein Mensch auch nach Feststellung der sicheren Todeszeichen noch im Sterbeprozess befindet. Danach wäre der Tod erst eingetreten, wenn sämtliche Zellen eines Körpers nekrotisch, also abgestorben, sind. [10]


An dieser Diskussion zeigt sich die Schwierigkeit, zu definieren, was eigentlich Leben ist. Wir können viel besser bestimmen, was davon fehlt.


Anfragen an das Hirntodkonzept aufgrund äußerlicher Erscheinung


Auch aufgrund der äußerlichen Erscheinung von Hirntoten werden immer wieder Einwände gegenüber dem Hirntodkonzept geäußert, die auf den ersten Blick plausibel erscheinen: Das Herz schlägt, die Haut ist rosig und warm, Wunden können heilen, gelegentlich sind Bewegungen zu beobachten, und in seltenen Fällen konnten sogar Schwangerschaften von hirntoten Frauen weitergeführt werden, etwa im Fall des ‚Erlanger Babys‘ 1992. Für Außenstehende ist es daher mitunter schwer vorstellbar, dass die hirntote Person tatsächlich tot sein soll.


Wie lassen sich somatische Funktionen bei Hirntoten erklären?


Tatsächlich ist es so, dass nach Eintritt des Hirntodes nur durch intensivmedizinische Unterstützung viele Körperfunktionen erhalten bleiben. Diese widerlegen allerdings nicht, dass der Hirntod bereits eingetreten ist. Das schlagende Herz wird durch den Sinusknoten im Herzen autonom erregt, auch ohne Impulse aus dem Gehirn. Ein schlagendes Herz kann das Blut weiterhin zu den Organen und zur Haut transportieren, sodass diese weiterhin warm und rosig sein kann. Wundheilungsprozesse sind das Resultat lokaler zellulärer Aktivität, gesteuert durch Zytokine, Enzyme und lokale Wachstumsfaktoren.


Gleiches gilt für hormonelle Vorgänge: Die Plazenta besitzt eigenständige endokrine, das heißt hormonproduzierende, Funktionen, die wesentlich zum Erhalt der Schwangerschaft beitragen. Dies erklärt, warum es in Einzelfällen bei intensivmedizinisch betreuten hirntoten Schwangeren zu einer erfolgreichen Austragung gekommen ist.


Bei hirntoten Patienten können außerdem gelegentlich Bewegungen beobachtet werden. Dabei handelt es sich aber um spinale, das heißt durch das Rückenmark vermittelte Reflexe, die ohne Kontrolle durch das Gehirn entstehen. Diese teils eindrucksvollen Bewegungen, fälschlicherweise „Lazarus-Effekt“ genannt, sind jedoch nur Ausdruck einer isolierten Rückenmarksaktivität und stellen keine Anzeichen für eine erhaltene Hirnfunktion dar.


Fehldiagnosen und die Bedeutung der Standardisierung


Zudem wurden in der Vergangenheit immer wieder einzelne Fälle medial angeführt, in denen Patienten nach angeblichem Hirntod ‚wieder zu sich kamen‘. Eine genaue Analyse der jeweiligen Fälle zeigt, dass die Hirntoddiagnose jeweils entweder unvollständig, nicht regelkonform oder gar nicht gestellt worden war. [11] Genau aus diesem Grund ist die Hirntoddiagnostik heute streng standardisiert. In Deutschland etwa sind wie oben erwähnt sowohl die formalen Voraussetzungen als auch die technischen und klinischen Untersuchungsschritte in den Richtlinien der Bundesärztekammer präzise geregelt, sodass eine Fehldiagnose unter Einhaltung dieser Schritte ausgeschlossen ist.


Herausforderungen für Angehörige und die Rolle der Transplantationsmedizin


Trotz dieser hohen diagnostischen Sicherheit bleibt für viele Menschen die Wahrnehmung eines hirntoten Körpers eine große Herausforderung. Das äußere Erscheinungsbild eines Hirntoten entspricht oft nicht dem intuitiven Bild des Todes. [12]


Vor diesem Hintergrund gewinnt die Rolle der Angehörigen in der Entscheidung über eine Organspende besondere Bedeutung. Für viele kommt die Frage nach einer Organspende völlig überraschend – inmitten einer ohnehin schon überfordernden und emotional schwierigen Situation. Umso wichtiger ist es, dass die Intensivmedizin auch die Bedürfnisse der Hinter bliebenen im Blick behält und ihnen trotz des möglicherweise turbulenten Transplantationsablaufs Raum für Trauer, Abschied und Verarbeitung gibt.


Für Gespräche über Hirntod und Organspende wird in manchen Krankenhäusern neben dem Arzt auch ein Seelsorger einbezogen, der nicht für das ärztliche Anliegen steht, sondern die emotionale Belastung der Angehörigen auffängt. Dieses Zusammenspiel von Medizin und Seelsorge sollte überall zur Regel werden.


Ehrliche Kommunikation und transparente Aufklärung als Schlüssel


Weil die Frage nach einer Organspende meist in einer emotional extrem belastenden Situa tion auftritt, ist eine offene und ehrliche Kommunikation mit den Angehörigen bereits zu Lebzeiten des potenziellen Spenders unerlässlich. Beide Seiten sollten sich darüber im Kla ren sein, dass eine Organspende ein selbstloses Geschenk ist, das auch etwas abverlangt. So ist es beispielsweise möglich, dass bei der Aufbahrung des Toten Spuren der Organentnahme sichtbar sind und dass sich die Angehörigen von einem warmen Körper verabschieden müs sen, der noch sehr lebendig wirkt. Ebenso ist es eine bewusste Entscheidung, dass der Spen der auch nach Feststellung seines Hirntodes weiterhin medizinisch betreut wird – nicht zu seiner eigenen Lebenserhaltung, sondern ausschließlich zum Erhalt der Organe. [13] Diese und weitere Realitäten sollten Spender und Angehörige im Vorfeld kennen, am besten mit ihrem Hausarzt besprechen und in einem Spenderausweis festhalten.


Ärzteschaft, öffentliche Medien und die Politik sind in der Pflicht, ein realistisches Bild vom Ablauf einer Organspende zu vermitteln und zu betonen, dass es sich immer um einen freiwilligen Akt der Solidarität bzw. Nächstenliebe handeln wird. [14]


Genauso wichtig wie eine gründliche Aufklärung im Voraus ist aber auch die Nachsorge. Ein Vorschlag wäre, den Angehörigen eines Spenders einige Wochen nach dem Ereignis der Transplantation einen Nachsorgetermin anzubieten. Auf diese Weise kann deutlich werden, dass sowohl der Verstorbene als auch seine Familie als Menschen wahrgenommen und ge achtet werden – und nicht nur als Teil eines funktionalen Versorgungssystems. [15]


Jede Situation, in der die Gespräche empathisch, ruhig und mit klarer Information geführt werden, in der Raum zum Abschiednehmen bleibt – auch nach einer Organentnahme ist dies in vertretbarer Weise möglich – und in der den Angehörigen auch später noch Begleitung angeboten wird, stärkt das Vertrauen in die Organspende und trägt zu ihrem guten Ruf in der Gesellschaft bei. Diese als selbstverständlich anzusehenden Maßnahmen bedürfen allerdings einer entsprechenden personellen und finanziellen Abbildung im Gesundheitssystem.


Reformideen zur Organspende


Im Zuge der Bemühungen, die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen, werden immer wieder zwei Reformansätze diskutiert. Zum einen steht die sogenannte Widerspruchslösung im Raum, nach der jede Person grundsätzlich als Organspender gilt, sofern sie dem nicht ausdrücklich widerspricht. Die Widerspruchsregelung gilt heute in vielen Ländern Europas und galt vor der Wiedervereinigung auch in der ehemaligen DDR.


Widerspruchslösung


Hintergrund dieses Vorschlags ist die hohe Diskrepanz zwischen theoretischer Zustimmung zur Organspende in der Bevölkerung und tatsächlichem Ausfüllen eines Spenderausweises. So verständlich das Anliegen ist, die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen, stößt eine Widerspruchslösung in Deutschland auf erhebliche ethische Bedenken. Sie verändere den Charakter der Organspende grundlegend: Aus einer freiwilligen, selbstlosen Gabe werde eine gesellschaftlich erwartete Pflicht. Zudem kann nicht angenommen werden, dass jeder, der einer Organentnahme nicht ausdrücklich widersprochen hat, damit automatisch einverstanden ist. Viele Menschen verfügen weder über ausreichende Informationen noch über die intellektuellen oder emotionalen Ressourcen, um sich mit dieser komplexen Thematik bewusst auseinanderzusetzen. Daher sehen Kritiker hierin eine Aufhebung des im Grundgesetz verbürgten Selbstbestimmungsrechts. [16]


Ein alternativer Weg könnte es sein, Menschen, die keine Einwilligung oder Ablehnung für

eine Organspende dokumentiert haben, z.B. bei der Ausstellung eines Personalausweises oder bei einer routinemäßigen Hausarztkonsultation nach Aufklärung zu ermöglichen, eine Zustimmung zu erteilen oder sie abzulehnen (Erklärungsregelung): Eine abgegebene Erklärung erleichtert Angehörigen im Falle eines Hirntodes, den Willen des Verstorbenen zu respektieren. Dies empfiehlt sich auch im Blick auf Auslandsreisen in Länder, in denen andere Kriterien für eine Organspende bestehen.


Organspende nach Eintreten des Herzstillstandes


Zum anderen wird immer wieder in den politischen Diskurs die Möglichkeit eingebracht, den irreversiblen Kreislaufstillstand (Donation after Circulatory Determination of Death), als sicheres Todeskriterium anzuerkennen, wie es in anderen Ländern (z. B. in Großbritannien, Österreich und den Niederlanden) praktiziert wird. In diesem Fall gilt der Herzstillstand nach mehreren Minuten als ebenfalls sicheres Todeszeichen. Allerdings besteht hier die Schwierigkeit, dass eine fatale Prognose – aus pragmatischen Gründen – bereits als Tod klassifiziert wird, auch wenn ein irreversibler Ausfall der Gesamtfunktion des Gehirns noch nicht nachgewiesen wurde. Das zweite Problem an der Spende nach Herz-/Kreislaufstillstand ist das höhere Missbrauchspotential. Um einen interessengeleiteten Behandlungsabbruch – oder auch nur den Verdacht der Angehörigen, dass nicht alles medizinisch Mögliche für den Patienten getan wurde – unter allen Umständen zu vermeiden, wird die Organspende nach alleinigem irreversiblen Kreislaufstillstand in Deutschland von der Bundesärztekammer ab gelehnt und in Deutschland nicht praktiziert.


Schlussfolgerung: Christliche Perspektiven auf die Organspende


Die Möglichkeit zur Organspende ist ein Ergebnis des enormen medizinischen Fortschritts unserer Zeit. Sie eröffnet schwer kranken Menschen neue Lebensperspektiven und kann ein Leben mit weniger Einschränkungen oder überhaupt erst ein Weiterleben ermöglichen. Gleichzeitig wirft die Organspende tiefgreifende ethische und moralische Fragen auf: Was bedeutet Leben? Was ist Menschsein? Wann ist der Mensch wirklich tot? Und wie weit darf medizinisches Handeln überhaupt gehen?


Gott als Herr über Leben und Tod


Für Christen stellen sich diese Fragen in einem besonderen Horizont: dem Glauben an einen souveränen Schöpfergott, der Herr über Leben und Tod ist – und der dem Menschen zugleich Freiheit und Verantwortung für sein Handeln überträgt, auch im Bereich der medizinischen Heilkunst.


Aus christlicher Sicht sind Leib und Seele untrennbar miteinander verbunden. Deshalb werden die Grenzen des Lebens nicht nur medizinisch-biologisch, sondern auch philosophisch und theologisch diskutiert. Diese Spannung wird uns weiter begleiten und erfordert einen offenen und interdisziplinären Diskurs.


Wie in dieser Orientierungshilfe dargelegt, gibt es plausible Gründe, den irreversiblen Hirntod aus medizinischer Sicht als Tod eines Menschen zu verstehen. Die Anerkennung des Hirntodkonzeptes als Tod des Menschen widerspricht nicht dem Glauben an einen Gott, der Herr über Leben und Tod ist.


Ebenso widerspricht das Hirntodkonzept nicht der christlichen Hoffnung auf die Auferstehung. Der Apostel Paulus vergleicht die Auferstehung des Leibes mit einem Samenkorn, das in die Erde fällt und stirbt, damit daraus neues Leben entsteht (vgl. 1. Kor 15,35–44). Als Christen glauben wir, dass Gott uns in der Auferstehung neue, verwandelte Körper schenkt – Körper, die mit unserem jetzigen Dasein zwar verbunden, zugleich aber erneuert und vollendet sind. Wer in diesem Leben an Leib oder Gliedern Mangel erlitten hat, wird in der Aufer stehung in seiner Ganzheit und Vollkommenheit wiederhergestellt sein.


Christliche Nächstenliebe, Goldene Regel und der Umgang mit Toten


Die Bereitschaft zur Organspende kann als Ausdruck christlicher Nächstenliebe verstanden werden, einem Mitmenschen ein verlängertes, gutes Leben zu ermöglichen, wo andere Therapieformen ausgeschlossen sind.


Sie lässt sich aber auch im Sinne der Goldenen Regel Jesu begründen: ‚Alles, was ihr von an deren erwartet, das tut auch ihnen‘ (Matthäus 7,12). Im Blick auf die Organspende kann das bedeuten, nicht nur potenzieller Organempfänger zu werden, sondern auch Organspender zu sein. Christen, die auf die Auferstehung nach dem Tod hoffen, dürfen auch den Mut haben, sich frühzeitig mit dem eigenen Tod auseinanderzusetzen und eine Entscheidung darüber zu treffen, ob im Falle des Hirntods Organe entnommen werden dürfen oder nicht. Gleichwohl ist der menschliche Körper nach christlichem Verständnis auch nach dem Tod nicht bloß Materie, sondern trägt noch die Spur des göttlichen Ebenbildes und ist daher mit Achtung und Respekt zu behandeln. Dies sollte durch Intensiv- und Transplantationsmedizin gewährleistet sein.


Erfahrungsberichte Transplantierter


Eine Organspende kann heutzutage das Leben vieler Patienten deutlich verlängern und die Lebensqualität verbessern. Eine herztransplantierte Juristin aus dem Bekanntenkreis des Arbeitskreises Ethik der ACM berichtet: „Die immunsuppressive Therapie bringt einige Einschränkungen mit sich. Ich muss große Menschenmengen meiden und kann in bestimmte Länder nicht mehr reisen. Trotzdem bin ich Gott so dankbar für mein Spenderherz. Ich habe endlich wieder rosa Fingernägel, kann in die Sauna gehen und Sport machen.“


Der verwitwete Ehemann einer lungentransplantierten Frau berichtet: „Durch die Lungentransplantation konnte ein wertvolles Leben um 18 Jahre verlängert werden. Meine Frau war unfassbar lebenspositiv, sie wollte ihr Leben auskosten. Sie hatte aber auch aufgrund der Transplantation viel in Kauf nehmen müssen. Als die Entscheidung anstand, ob sie nochmals auf die Warteliste für ein neues Spenderorgan kommen sollte, entschied sie sich dagegen.“


Perspektive: Mitgestaltung weiterer Entwicklungen


Eine abschließende und vor allem einheitliche ethische Bewertung der Organspende aus christlicher Sicht ist kaum möglich, auch wenn es bereits ökumenische Orientierungshilfen wie etwa die gemeinsame Stellungnahme der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der EKD 1990 gibt. [17]


In der fortdauernden ethischen Debatte um die Organspende liegt zugleich eine Chance: Christen können die zukünftigen medizinischen, gesellschaftlichen und politischen Entwicklungen aktiv mitgestalten. Mögliche Aufgaben bestehen darin, auf den freiwilligen Charakter der Organspende hinzuweisen, die Ablehnung eines kommerziellen Umgangs mit Organen zu betonen, gesellschaftlich auf den mitmenschlichen Aspekt der Organspende als Zeichen gegenseitiger Solidarität hervorzuheben und betroffene Angehörige oder Mitglieder des therapeutischen Teams seelsorgerlich zu unterstützen.


Im November 2025


Arbeitskreis Ethik

Arbeitsgemeinschaft Christlicher Mediziner (ACM)




Weiterführende Ressourcen und Literaturempfehlungen:


Dittmann, Eva. Organspende - Tod bei Bedarf? aus der Reihe „Forum Ethik“ des Ethikinstituts Gießen, 2011: https://ethikinstitut.de/bio-medizinethik/organspende-tod-bei-bedarf/


Eibach, Ulrich. Organentnahme und Organspende aus theologisch ethischer und auch seel sorgerlicher Sicht. IGUW, 2008: https://www.iguw.de/textsammlung/2008/organent nahme-und-organspende/


Fehring, Christoph. Das Rechte und das Gute – rechtsethische Überlegungen zur Widerspruchslösung, Brill, 24. März 2025, https://doi.org/10.30965/29498570-20250114.


ICMDA webinar #217Determination of death with Trevor Stammers, #217 Determination of death - ICMDA


Jörns, Klaus-Peter. Organtransplantation: Eine Anfrage an unser Verständnis von Sterben, Tod und Auferstehung, in: Johannes Hoff/Jürgen in der Schmitten (Hg.), Wann ist der Mensch tot? Organverpflanzung und «Hirntod»-Kriterium, Reinbek bei Hamburg: Rowohlt Verlag, 1994, 350-384.


Maio, Giovanni. Medizin ohne Maß? Vom Diktat des Machbaren zu einer Ethik der Besonnenheit. Stuttgart: Trias Verlag, 2014, S. 123-144.


Nagel, Wolfram. Organspende und die Forderung nach Nächstenliebe: Ein Plädoyer für die Wahrnehmung eines kaum beachteten Unbehagens, in „Warum es auf manche Lebensfragen keine einfachen Antworten gibt“ (Witten: SCM, 2021), Kapitel 9, https://www.scm-shop.de/warum-es-auf-manche-lebens-fragen-keine-einfachen-antworten gibt.html


Organtransplantationen. Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der EKD (Gemeinsame Texte Nr. 1, Bonn/Hannover 1990), https://www.dbk.de/fileadmin/redak tion/veroeffentlichungen/gem-texte/GT_01.pdf


Raedel, Christoph. Organspende? Christlich-ethische Entscheidungshilfen. Gießen: Brunnen 2. Aufl. 2023.


Saunders, Peter. Presumed Consent for Organ Transplantation – What does the Bible say?: https://www.cmf.org.uk/presumed-consent-for-organ-transplantation-what-does-the-bible say/


Stammers, Trevor. The Ethics of Global Organ Acquisition: Moral Arguments about Transplantation. London: Bloomsbury Academic, 2023.


Wiesing, Urban (Hg). Ethik in der Medizin. Ein Studienbuch. Reklam, 5. Aufl. 2020, Transplantationsmedizin (Kap. 11).


Zeitschrift für medizinische Ethik, Band 65 (2019): Ausgabe 1 (Jan 2019): Organspende - Quo vadis? https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/QPJC2CF5UBPAYT2WOYUKRAITXH CRB4ZG



Fußnoten:


[1] Hier wie auch im weiteren Verlauf wird das generische Maskulinum verwendet; es dient der sprachlichen Vereinfachung und bezieht sich auf alle Menschen.


[2] „A Definition of Irreversible Coma: Report of the Ad Hoc Committee of the Harvard Medical School to Examine the Definition of Brain Death“, JAMA 205, Nr. 6 (1968): 337–40, https://doi.org/10.1001/jama.1968.03140320031009. „Our primary purpose is to define irreversible coma as a new criterion for death. There are two reasons why there is need for a definition: (1) Improvements in resuscitative and supportive measures have led to increased efforts to save those who are desperately injured. Sometimes these efforts have only partial success so that the result is an individual whose heart continues to beat but whose brain is irreversibly damaged. The burden is great on patients who suffer permanent loss of intellect, on their families, on the hospitals, and on those in need of hospital beds already occupied by these comatose patients. (2) Obsolete criteria for the definition of death can lead to controversy in obtaining organs for transplantation.“


[3] Dass das Vertrauen in das System einen signifikanten Zusammenhang mit der Zahl von potentiellen Organspen dern hat, zeigt der Rückgang von Organspendern nach dem Transplantationsskandal um Professor Dr. Aiman O., der 2012 die deutsche Medizinlandschaft erschütterte. Als Leiter der Transplantationschirurgie an der Universitätsmedizin Göttingen manipulierte er über einen Zeitraum von drei Jahren medizinische Daten seiner Patienten. Dadurch verschaffte er ihnen unrechtmäßige Vorteile auf der Warteliste der zentralen Vergabestelle Eurotrans plant, um ihnen schneller ein Spenderorgan zuzuteilen. Selbst 2018 noch war die Zahl postmortaler Spender 30% geringer als im Jahr 2010. Kevin Schulte u. a., „Decline in Organ Donation in Germany“, Deutsches Ärzteblatt In ternational 115, Nr. 27–28 (2018): 463–68, https://doi.org/10.3238/arztebl.2018.0463.


[4] Außerdem ist in Deutschland die Lebendspende möglich. Hierbei wird unter bestimmten Voraussetzungen von nahestehenden Angehörigen z.B. nur eine Niere, Knochenmark oder ein Teil der Leber gespendet. Die ethischen Besonderheiten der Lebendspende sind jedoch nicht Gegenstand dieser Orientierungshilfe.


[5] https://www.gesetze-im-internet.de/tpg/ 


[6] Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG (Transplantationsgesetz) die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG https://www.wbbaek.de/fileadmin/user_upload/BAEK/Themen/Medizin_und_Ethik/RichtlinieIHA_FuenfteFort schreibung.pdf


[7] Zum Vergleich: Beim Herz-Kreislauf-Stillstand wird in vielen Ländern wie etwa Großbritannien nach wenigen Minuten ohne Reanimation ebenfalls der Tod festgestellt – auch in Vorbereitung auf eine Organspende. In Deutschland hingegen ist ein solches Vorgehen bislang ausgeschlossen. Grund dafür ist die medizinisch belegte, wenn auch extrem seltene Möglichkeit, dass nach einem Kreislaufstillstand von mehr als fünf Minuten vereinzelt spontane Rückkehr des Bewusstseins eintreten kann (David J. Zorko u. a., „Autoresuscitation after Circulatory Arrest: An Updated Systematic Review“, Canadian Journal of Anesthesia/Journal Canadien d’anesthésie 70, Nr. 4 (2023): 699–712, https://doi.org/10.1007/s12630-023-02411-8.). Um jegliches Risiko auszuschließen, erfolgt hier zulande keine Organentnahme nach Herzstillstand (sog. non-heart-beating donation). Damit wählt Deutschland im internationalen Vergleich bewusst einen strengeren Schutzrahmen, um einen interessegeleiteten Behand lungsabbruch unter allen Umständen zu verhindern.


[8] Auch wenn kritisch eingewendet wird, dass etwa anenzephale Kinder nie über ein solches Personsein verfügten und dennoch als vollwertige Menschen gelten; dieser Einwand verdeutlicht jedoch nicht die Schwäche des Prin zips, sondern unterstreicht vielmehr, dass personale Fähigkeiten zwar zur Bestimmung des Todes herangezogen werden können, ohne aber dabei den moralischen und rechtlichen Schutz des Menschseins als solches infrage zu stellen.


[9] So beschreibt beispielsweise Hans Jonas in Technik, Medizin und Ethik (Frankfurt am Main: Insel Verlag, 9. Auf lage, 2017): „Praktisch lief meine Gegenwehr darauf hinaus, daß man zunächst die künstliche Atmung einstellt, dann die Zeit läßt, um die endgültige Abwesenheit aller Lebenszeichen festzustellen, und danach erst mit der Or ganentfernung beginnt. Das würde, da die Verzögerung kurz ist, immer noch brauchbares Material erbringen, aber die Bedingungen wären nicht mehr die optimalen, die Ausbeute daher wohl geringer.“ (S. 238-239).


[10] Vor dem Hintergrund dieser Kritik plädieren einige Ethiker dafür, nicht vom Tod des Menschen, sondern von einem Zustand des irreversiblen Sterbens zu sprechen, wenn der Hirntod diagnostiziert wurde. In diesem Zusammenhang wird auch diskutiert, die sogenannte Dead-Donor-Rule – also das Prinzip, dass Organe nur von Verstorbenen entnommen werden dürfen – aufzuheben, sofern diese der Organspende in einer Patientenverfügung vorher zugestimmt haben. Eine solche Verschiebung der Begriffs- und Regelungsgrundlagen könnten jedoch zu einer schleichenden Erosion des Lebensschutzes führen, insbesondere für vulnerable Patientengruppen wie zum Beispiel Wachkomapatienten. In einer Unterrichtung des Deutschen Bundestags der 18. Wahlperiode von 2015 durch den Deutschen Ethikrat stellt dieser fest: „Der Vorschlag, die Hirntodkonzeption abzulehnen, dem Hirntod aber aus pragmatischen Gründen die Funktion eines Entnahmekriteriums zuzuschreiben, also einer Erlaubnis, dem dann als noch lebend ange sehenen Menschen Organe wie Herz, Lunge oder gesamte Leber zu entnehmen, ist aus der Sicht der Mehrheit der Mitglieder des Deutschen Ethikrates sowohl ethisch als auch verfassungsrechtlich abzulehnen.“ (https://dser ver.bundestag.de/btd/18/042/1804256.pdf)


[11] Siehe auch: https://www.aerztezeitung.de/Politik/Hirntod-Diagnostik-mit-Problemen-240994.html und https://www.organspende-info.de/blog/sicherheit-bei-der-diagnose-hirntod/ 


[12] Dazu schreibt Maio: „Es hilft nicht weiter, wenn man einfach sagt, dass der Hirntod schlichtweg der Tod des Menschen ist. Das ist zwar gesetzlich so festgelegt worden und daher auch formal korrekt, aber lebensweltlich ist diese Gleichsetzung dennoch eine Herausforderung für die Betroffenen. Die Medizin muss von sich aus darauf hinweisen, dass hirntote Menschen zwar definitorisch tot sind und sich definitiv in einem unumkehrbaren Prozess befinden, dass sie aber lebensweltlich nicht als Tote wahrgenommen werden können.“ Giovanni Maio, Medi zin ohne Maß?: Vom Diktat des Machbaren zu einer Ethik der Besonnenheit (Stuttgart: TRIAS, 2014), 130-131.


[13] Es gilt daher zu beachten, dass die Patientenverfügung eines Organspenders aussagen sollte, dass im Falle eines Hirntodes zum Zwecke der Organentnahme etwaige intensivmedizinische Maßnahmen fortgeführt werden sollen.


[14] Zu der Frage, ob die christliche Nächstenliebe die Bereitwilligkeit der Organspende fordert, siehe den im Litera turverzeichnis vermerkten Artikel von Wolfram Nagel.


[15] Maio, 139.


[16] Siehe auch https://dserver.bundestag.de/btp/20/20203.pdf#P.26254 Seite 26264; Beitrag zur parlametarischen Diskussion zum Transplantationsgesetz durch Hermann Gröhe.


[17] Organtransplantationen. Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz und des Rates der EKD (Gemeinsame Texte Nr. 1, Bonn/Hannover 1990)

 


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